Die Parlamente


Der Bundestag ist eine Mischung aus Arbeits- und Redeparlament. Die Abstimmung im Arbeitsparlament bzw. Plenum erfolgen rasch, weil sie in Ausschüssen gut vorbereitet wurden. Die Reden sollen nicht zur Debatte führen und sind für die Öffentlichkeit bestimmt. Nur das Plenum kann rechtswirksame Beschlüsse fassen. Sind mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend, ist das Plenum beschlussfähig. Meist sind jedoch wesentlich weniger Abgeordnete anwesend. Die absolute Mehrheit sind 50+1 Stimmen, eine verfassungsändernde ist eine 2/3-Mehrheit. Bei der Wahl des Bundespräsidenten, des Bundestagspräsidenten, des Bundeskanzlers und des Wehrbeauftragten Erfolg eine geheime Wahl. Namentliche Wahlen müssen von mindestens 5 Prozent der Anwesenden beantragt werden. Diese Wahlen übertragen den einzelnen Abgeordneten eine besondere Verantwortung.